Ob Gas-, Elektro- oder Holzkohlegrill – wer auf seinem Balkon grilliert, sollte Rücksicht auf die Mitbewohner nehmen. Besonders Rauch und intensive Gerüche können zu Beschwerden führen. Zwar ist das Grillieren in vielen Fällen erlaubt, doch kann es durch Hausordnungen eingeschränkt sein. Rücksichtnahme und gelegentliche Nutzung sind hier entscheidend.
Kleine Pools oder Wasserspiele auf Balkon oder Terrasse erfreuen sich wachsender Beliebtheit – bergen aber Konfliktpotenzial. Wasser, das in gemeinschaftliche Bereiche läuft oder unter Nachbars Balkon tropft, kann als Störung gewertet werden. Zusätzlich besteht bei grösseren Wassermengen – etwa bei aufblasbaren Pools – ein nicht zu unterschätzendes statisches Risiko: Balkone und Terrassen sind nicht immer für hohe Wasserlasten ausgelegt. Schäden an Bausubstanz und Abdichtung können die Folge sein. Eigentümergemeinschaften sind gut beraten, klare Regeln zur Nutzung von Wasserinstallationen im Aussenbereich zu definieren – auch aus Sicherheitsgründen.
Sichtschutzwände, Sonnensegel oder Blumenkisten sind beliebte Sommerlösungen. Doch nicht alles darf ohne Weiteres montiert werden. Bauliche Veränderungen an Gemeinschaftsflächen – auch wenn sie optisch dezent sind – bedürfen oft der Zustimmung aller Miteigentümer. Wer unsicher ist, sollte im Voraus die Verwaltung oder das Reglement konsultieren.
Damit die warme Jahreszeit nicht zur juristischen Auseinandersetzung führt, helfen folgende Grundregeln:
Sommerzeit ist Wohnzeit – gerade in gemeinschaftlich genutzten Liegenschaften. Wer die Regeln kennt und Rücksicht nimmt, schafft ein angenehmes Miteinander. So steht entspannten Sommertagen nichts im Weg.