Geerbte Immobilien sind nicht nur ein Vermögenswert, sondern oft auch mit emotionaler Bedeutung verbunden. Gleichzeitig bringt eine solche Erbschaft Verantwortung mit sich: Wer übernimmt die Verwaltung? Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden? Gerade bei mehreren Erben kann es hier zu Interessenskonflikten kommen und zu finanziellen Risiken, etwa bei Sanierungsbedarf oder Hypothekarschulden.
Wichtig ist eine klare Dokumentation: Die Erbengemeinschaft sollte sich möglichst früh über den Verkehrswert der Immobilie und die weiteren Vermögensverhältnisse informieren. Eine professionelle Bewertung ist in vielen Fällen ratsam – nicht zuletzt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In einem zweiten Schritt kann die Teilung oder Übernahme geregelt werden: Verkauf, Auszahlung einzelner Erben oder Gründung einer Gesellschaft mit Verwaltung sind gängige Varianten.
Mit der Übernahme von Immobilien können auch steuerliche Folgen verbunden sein. So ist etwa die Grundstückgewinnsteuer bei einem späteren Verkauf ein zentrales Thema. Diese kann je nach Kanton, Haltedauer und Verkaufswert beträchtlich ausfallen. Ebenso sind Schuldübernahmen oder allfällige Handänderungssteuern zu prüfen. Ein frühzeitiges Gespräch mit einer Fachperson – sei es Steuerberater oder Notar – ist in jedem Fall zu empfehlen.
Eine geerbte Immobilie kann ein grosser Wert, aber auch eine Belastung sein – je nachdem, wie damit umgegangen wird. Wer sich gut informiert, professionellen Rat einholt und transparent innerhalb der Erbengemeinschaft kommuniziert, ist klar im Vorteil. So wird aus der Herausforderung ein sinnvoller Neustart, ganz im Sinne des Erblassers.
Das Team der Bunafè SA berät Sie in diesen Themen fachmännisch und zielorientiert.